Aufforderung zur Benennung von Personen
für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben.
Für die Schöffenwahl ist erstmals ein einheitliches Bewerbungsformular zu verwenden.
Das Bewerbungsformular ist unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ oder unter nachfolgenden Link abrufbar.
Vordrucke sind auch bei der Marktgemeinde Lehrberg, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg erhältlich.
Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie ebenfalls nachfolgend als Link. Weitere Informaationen sind auch unter: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ abrufbar.
Sie können Ihre Bewerbungsformulare bis zum 23.03.2023 schriftlich an uns oder bei folgender Stelle persönlich abgeben:
Markt Lehrberg -Rathaus-
Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg
bei Frau Bürgermeisterin Renate Hans, Zimmer-Nr. E.02
Die Schöffen werden durch einen unabhängigen Wahlausschuss gewählt. Die vorgeschlagenen Personen, die bis Ende Dezember keine Benachrichtigung von Ihrer Wahl zum Schöffen erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass Sie nicht gewählt worden sind.
Auszug aus der Schöffenbekanntmachung