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Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger
an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (Runde 4), ab 20.11.2023

Das Eisenbahn-Bundesamt startet am 20. November 2023 die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung (Runde 4) beteiligen. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform auf der Internetseite laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Menschen die Möglichkeit, sich umfassend zum Entwurf des Lärmaktionsplans (Runde 4) sowie zum Verfahren der Lärmaktionsplanung und der Öffentlichkeitsbeteiligung zu äußern. Der Entwurf zum Lärmaktionsplan steht allen Interessierten auf der genannten Beteiligungsplattform zur Verfügung.
Eine Beteiligung ist für Bürgerinnen und Bürger ohne Anmeldung oder Registrierung möglich. Lediglich eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Jede Person kann sich nur einmal beteiligen. Weitere Informationen zur Teilnahme finden alle Interessierten auf laermaktionsplanung-schiene.de .

 

 


 

Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes, Öffentlichkeitsbeteiligung 2023


Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet
(Presseerklärung der Regierung von Unterfranken). 

Bis 30. September 2023 kann jeder, der sich durch Lärm von Hauptver-kehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern.


 

 

 

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes wird fortgesetzt. Am 13.03.2023 startet die nunmehr erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Lärmaktionsplanung sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Kommunen. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung mitwirken und sich bis zum 24.04.2023 zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Gemeinde Lehrberg hat bereits in der Vergangenheit die Lärmaktionsplanung proaktiv begleitet und über die gemeindliche Homepage über die Projekte Umgebungslärm Bayern bzw. Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes informiert.

Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt Ende des Jahres 2023 den Entwurf des Lärmaktionsplanes. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt, in der die Bürgerinnen und Bürger den Entwurf bewerten können.

 

 

Straße (B13)

Bürger hatten 2019 die Möglichkeit, bei der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen mitzuwirken. Weitere Informationen erhalten Sie unter nachfolgenden Link.
Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Schiene

Das Eisenbahn-Bundesamt hat alle Informationen zur Lärmaktionsplanung unter den Internetseiten www.laermaktionsplanung-schiene.de oder über die Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes www.eba.bund.de/lap weiterhin zur Verfügung gestellt.

 


Gemeinde
Markt Lehrberg


Sonnenstraße 14
91611 Lehrberg

Telefon: 09820/91190
Telefax: 09820/911911

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