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Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.09.2021 die Förder- und Gestaltungsrichtlinien für ein kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Altortsanierung beschlossen. Die Richtlinie ist zum 24.09.2021 in Kraft getreten und steht unter nachfolgendem Link zur Verfügung.
Förderfähige Maßnahmen:
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