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hier: öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen bebauungsplans „Solarfeld Oberheßbach“ mit integriertem Grünordnungsplan gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses kann über nachfolgenden Link aufgerufen werden.
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Südlich des Sulzbaches“ in Gräfenbuch
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses kann über nachfolgenden Link aufgerufen werden.
Der genaue Wortlaut kann über nachfolgenden Link heruntergekaden werden:
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Der Marktgemeinderat Lehrberg hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan des Marktes Lehrberg im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Bahn Unterheßbach“ zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Geplant ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 18 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaik“. Die Größe des Änderungsbereiches umfasst ca. 3,14 ha.
Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Lehrberg erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Bahn Unterheßbach“.
Der Marktgemeinderat Lehrberg hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 den Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Lehrberg in der Fassung vom 18.11.2019 gebilligt und beschlossen, den Vorentwurf mit Begründung i.d.F. vom 18.11.2019 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Entsprechend dem vorgenannten Beschluss werden der Vorentwurf der 8. Flächennutzungsplanänderung sowie der Vorentwurf der Begründung i.d.F. vom 18.11.2019 in der Zeit vom
Montag 09.12.2019 bis einschließlich Freitag 17.01.2020
im Rathaus des Marktes Lehrberg, Zimmer E01, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg,
von Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 19.00 Uhr
ausgelegt und können dort eingesehen werden.
Zusätzlich werden die Unterlagen auf der Internetseite des Marktes Lehrberg eingestellt.
In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich unterrichtet. Hierbei können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
Lehrberg, den 29.11.2019
gez. Renate Hans
1. Bürgermeisterin
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Südlich des Sulzbaches“ in Gräfenbuch in der Fassung vom 05.12.2022
hier: Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Südlich des Sulzbaches“ in Gräfenbuch
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
sowie
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der Bauleitplanung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
10. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Lehrberg mit integriertem Landschaftsplan
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplans
Die Marktgemeinde Lehrberg hat am 22.07.2019 beschlossen, die Vorbereitende Untersuchung (VU) gemäß § 141 BauGB durchzuführen.
Das Untersuchungsgebiet besitzt eine Größe von gut 25 ha und umfasst den Bereich der Ortsdurchfahrt Lehrberg und wird wie folgt abgegrenzt:
Nach Osten mit den Anschlüssen / Einmündungen / Teilbereichen folgender Straßen:
Ballstadter Straße, Sonnenstraße, Schulweg, Schönaustraße, Gartenstraße, Steingasse (mit Friedhof) Kapellenstraße, Buhlsbacher Straße, Kapellenstraße bis zur Einmündung Falkenstraße und nach Westen abgegrenzt durch die Rezatstraße und der sogenannten Hürbeler Allee.
Das Untersuchungsgebiet ergibt sich aus den Bekanntmachung als Bestandteil der beigefügten Karte.
Zweck der in dem Gebiet durchgeführten Vorbereitenden Untersuchung ist es (§141 Abs1 Satz 1 BauGB),
darzustellen.
Nach der städtebaulichen Bestandsaufnahme wurde auf dieser Grundlage ein Rahmenkonzeptentwurf über mögliche Gestaltungen ausgearbeitet und der Öffentlichkeit im Rahmen von Bürgerbeteiligungen in der Bürgersprechstunde am 13.02.2020 im Rathausvorgestellt.
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 25.05.2020 wurden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und Analysen, die Rahmenplanung, der Gestaltungsplan, die Maßnahmenformulierung (exemplarische Darstellung der Maßnahmen), die Kostenermittlung und die Priorisierung vorgestellt.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat billigt die Inhalte der Vorbereitenden Untersuchung und beschließt die Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 137 und § 139 BauGB analog § 3(2) und § 4(2) BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vorbereitenden Untersuchungen in der aktuellen Fassung öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Entsprechend dem vorgenannten Beschluss werden die Unterlagen zur Vorbereitenden Untersuchung im Rahmen der Städtebauförderung i.d.F. vom 16.04.2020 in der Zeit vom
Montag 29.06.2020 bis einschließlich Freitag 31.07.2020
im Rathaus des Marktes Lehrberg, Zimmer E01, Sonnenstraße 14, 91611 Lehrberg,
von Montag bis Freitag 8.00 – 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 14.00 bis 19.00 Uhr
ausgelegt und können dort eingesehen werden.
In dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben und über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen öffentlich unterrichtet. Hierbei können Anregungen und Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift vorgetragen werden.
In diesem Rahmen laden wir Sie am Donnerstag, den 23 Juli von 16.00 bis 18.30 herzlich zur 2. Bürgersprechstunde im Rathaus ein.
Zusätzlich werden die vollständigen Unterlagen auf der Internetseite des Marktes Lehrberg zur Einsichtnahme eingestellt.
Lehrberg, den 26.06.2020 ………….…………..………………………
gez. R. Hans, 1. Bürgermeisterin
(Siegel)
Die einzelnen Unterlagen können über die nachfolgenden Links heruntergeladen werden:
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
sowie
Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der genaue Wortlaut kann über nachfolgenden Link heruntergekaden werden:
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „Solarfeld Oberheßbach“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
sowie
Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der genaue Wortlaut kann über nachfolgenden Link heruntergekaden werden:
hier: öffentliche Auslegung des Entwurfes der Änderung des Flächennutzungsplans mit itegriertem Landschaftsplan gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bahn Unterheßbach“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie der frühzeitigen Betetiligung der Öffentlichkeit kann über nachfolgenden Link aufgerufen werden.
im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 2 Bau GB und § 3 Abs. 2 BauGB
Nachfolgend können die Unterlagen der Auslegung eingesehen werden.
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